§ 23 Abs 3 lit i krnt BauO 1996
§§ 45 Abs 3, 52 AVG
Die bloße Wiedergabe von Äußerungen eines Privatsachverständigen ohne gleichzeitige Vorlage der Stellungsnahme selbst stellt kein (Privat-) Sachverständigengutachten auf gleicher fachlicher Ebene dar.