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Ex-ante Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung; Geheimhaltungsinteressen; Inhaltserfordernisse; effektive Anfechtungsfrist

RechtsprechungVergaberechtF. Keschmannbbl 2012/76bbl 2012, 102 Heft 2 v. 5.4.2012

§§ 2 Z 16, Z 49, 49 Abs 2 Abs 3 BVergG 2006

§ 24 Abs 1 WVRG

Die Bedeutung einer freiwilligen ex ante Bekanntmachung liegt darin, dass die kundgemachte Zuschlagsentscheidung innerhalb der 10-Tagesfrist des § 24 Abs 1 WVRG angefochten werden muss.

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