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Legalservitut; Ersichtlichmachung

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier- Schmolkebbl 2012/62bbl 2012, 98 Heft 2 v. 5.4.2012

§ 130 wr BauO

§ 7 Abs 2 AllgGAG

Für die Ersichtlichmachung der Verpflichtung zur Duldung einer Zufahrt, die durch einen baubehördlichen Bescheid begründet wurde (Legalservitut), sind weder die Beglaubigungserfordernisse des § 31 GBG noch die formellen und materiellen Voraussetzungen einverleibungsfähiger öffentlicher Urkunden nach § 33 GBG erforderlich. Die Eintragung erfolgt aufgrund sogenannter beweiswirkender Urkunden im Sinn des § 52 GBG. Der Ersichtlichmachung einer nach der früheren Rechtslage wirksam begründeten Verpflichtung steht nicht entgegen, dass nach der aktuellen Rechtslage eine Verpflichtung zur Duldung einer Zufahrt nicht mehr geschaffen werden kann.

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