§§ 12 Abs 2, 24a sbg BGG; §§ 28, 29 sbg ROG 1998; §§ 51, 53 sbg ROG 2009
Enthält der Bebauungsplan keine Festlegung über die Bauweise, kann eine solche Festlegung auch in der (ergänzenden) Bauplatzerklärung getroffen werden.
§§ 12 Abs 2, 24a sbg BGG; §§ 28, 29 sbg ROG 1998; §§ 51, 53 sbg ROG 2009
Enthält der Bebauungsplan keine Festlegung über die Bauweise, kann eine solche Festlegung auch in der (ergänzenden) Bauplatzerklärung getroffen werden.