Zusammenfassung: Die Rechtslage im Tiroler Baurecht gestaltet sich seit Beginn der zweiten Jahreshälfte 2011 stark verändert. Dies ist auf die äußerst umfangreiche 5. Novelle zur TBO 2001 zurückzuführen, die zum Teil einschneidende Änderungen der bisher bestehenden Regelungen mit sich brachte. Die Schwerpunkte liegen auf Neuerungen hinsichtlich des Geltungsbereichs, der Parteistellung sowie des baupolizeilichen Verfahrens. Darüber hinaus kam es durch die Novelle zu zahlreichen weiteren wichtigen Änderungen, die größtenteils vom Gedanken der Verfahrensvereinfachung getragen sind. Der mit der Novelle bestehende Rechtsbestand wurde als TBO 2011 wiederverlautbart.