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Wandlungsanspruch bei optischen Mängeln

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2012/34bbl 2012, 51 Heft 1 v. 15.2.2012

§ 932 Abs 4 ABGB

Auch wenn es sich bei einem mangelhaften Produkt nicht um ein hochwertiges, sondern um ein billigeres Produkt (hier: Türen) handelt, ist es dem Erwerber nicht zumutbar, das Produkt, dessen optische Mängel ins Auge fallen, jahrzehntelang in Gebrauch zu haben und dafür lediglich eine vom Sachverständigen veranschlagte Preisminderung von 25 % zu akzeptieren.

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