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Für die Kaufentscheidung maßgebliches Gutachten über Baumängelfreiheit; Haftung des von den Käufern nicht beauftragten Sachverständigen

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2012/25bbl 2012, 43 Heft 1 v. 15.2.2012

§§ 1295, 1299 f ABGB

Den Sachverständigen trifft eine objektiv-rechtliche Sorgfaltspflicht zu Gunsten eines Dritten, wenn er damit rechnen muss, dass sein Gutachten die Grundlage für dessen Disposition bilden werde.

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