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Urheberrechtsschutz von technischen Planungen

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2012/21bbl 2012, 37 Heft 1 v. 15.2.2012

§ 3 UrhG

Die Pläne eines Architekten genießen urheberrechtlichen Schutz. Die individuelle Erarbeitung einer funktionellen und zweckmäßigen technischen Lösung ohne besonderen ästhetischen Gehalt der Planung, in der kein besonderer künstlerisch-geistiger Formgedanke zum Ausdruck kommt, ist indes nicht geschützt.

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