§§ 2 Z 10, 103 Abs 9, 321 Abs 2 BVergG 2006
Richtet sich der Nachprüfungsantrag gegen die Bedingungen der Leitungserbringung, so liegt eine Anfechtung der Ausschreibung und nicht der Aufforderung zur Angebotsabgabe vor. Es gilt daher die Frist für die Anfechtung der Ausschreibung.