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Gesamtenergieeffizienz; alternative bauphysikalische Maßnahmen; Torluftschleier

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2011/192bbl 2011, 280 Heft 6 v. 24.11.2011

§ 24 Abs 3 tir TBauV 1998

Ein technisches Gerät (wie zB ein Torluftschleier), das zwar eine energiesparende Funktion, aber selbst einen hohen Energiebedarf hat, kann nicht als bauphysikalische Maßnahme im Sinn des § 24 Abs 3 tir TBauV 1998 qualifiziert werden.

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