§§ 20 Z 2 lit a, 33 Abs 1 und 6 stmk BauG 1995
Liegt keine vollständige Bauanzeige vor, tritt die Genehmigungsfiktion des § 33 Abs 6 S 3 stmk BauG nicht ein; das gilt auch dann, wenn die Baubehörde keine Verbesserungsmöglichkeit (iSd § 13 Abs 3 AVG) eingeräumt hat.