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Baupolizeilicher Auftrag; Teilbarkeit; Rechtmäßigkeit

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2011/187bbl 2011, 277 Heft 6 v. 24.11.2011

§ 16 Abs 3 und 4 sbg BauPolG

Die Beschränkung des baupolizeilichen Auftrages auf einen abgrenzbaren Teil des Gebäudes setzt voraus, dass überhaupt ein Teil des (hier: konsenswidrig verschoben und verdreht ausgeführten) Gebäudes als rechtmäßig qualifiziert werden kann.

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