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Keine wesentliche Beeinträchtigung der ortsüblichen Benutzung durch Blendreflexe

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2011/171bbl 2011, 245 Heft 5 v. 23.9.2011

§ 364 Abs 2 ABGB

Die bei Sonnenschein vom Ziegeldach des Nachbarhauses ausgehende - in den Monaten Juni bis August um die Mittagszeit ca eine Stunde dauernde - Lichteinwirkung, beeinträchtigt die ortsübliche Benutzung der Wohnung und des Balkons des Nachbarn nicht wesentlich, zumal der Immission auch durch die Benützung eines Sonnenschirmes oder von Jalousien begegnet werden kann.

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