§§ 54, 56 nö BauO 1996
Bei der Beurteilung der baurechtlichen Zulässigkeit eines "Antennenstützpunkts" ist neben dem Antennenträger selbst auch die mit ihm technisch notwendigerweise verbundene Antenne einzubeziehen.
§§ 54, 56 nö BauO 1996
Bei der Beurteilung der baurechtlichen Zulässigkeit eines "Antennenstützpunkts" ist neben dem Antennenträger selbst auch die mit ihm technisch notwendigerweise verbundene Antenne einzubeziehen.