Zusammenfassung: In der Praxis wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob und in welchem Rahmen baurechtliche Maßnahmen zum Schutz von "Altbauten" vor Hochwassergefahren gesetzt werden können bzw gesetzt werden müssen. Der folgende Beitrag untersucht diese spezifisch baurechtlichen Gesichtspunkte des Hochwasserschutzes und prüft, ob und inwieweit Baubehörden und/oder Aufsichtsbehörden auf der Grundlage der BauO oder anderer Bestimmungen (AVG, GemO) Maßnahmen zum Schutz von Bestandsbauten und ihren Benützern ergreifen können. Der Beitrag wurde im Auftrag des Lebensministeriums für das "Workpackage Recht" im Rahmen von "Flood-Risk II" erstellt, im Juni 2009 im Wiener Rathaus der Öffentlichkeit präsentiert und für die nunmehrige Publikation in den bbl nochmals überarbeitet und aktualisiert. Bei "Flood-Risk II" handelte es sich um ein österreichweites, fächerübergreifendes Forschungsprojekt (in Nachfolge zu "Flood-Risk I"), dessen Ziel es war, zukunftsweisende Umsetzungsstrategien zum integrierten Hochwassermanagement zu vertiefen und zu vernetzen. Organisiert und fachlich koordiniert wurden die 45 Teilprojekte vom Umweltbundesamt und dem Zentrum für Naturgefahren der Universität für Bodenkultur.