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Einstweilige Verfügung; drohender Schaden; Schadensbegriff; frustrierte Kosten; Erfolgsaussichten; Beschwerdepunkt; Zuschlagserteilung; subjektives Recht

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von F. Keschmannbbl 2011/149bbl 2011, 193 Heft 4 v. 1.8.2011

§§ 320 Abs 1, 328 Abs 1 und Abs 2, 338 BVergG 2006

Die frustrierten Kosten der Angebotserstellung sind ein unmittelbar drohender Vermögensschaden.

VwGH 14.4.2011, 2008/04/0065

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