§§ 320 Abs 1, 328 Abs 1 und Abs 2, 338 BVergG 2006
Die frustrierten Kosten der Angebotserstellung sind ein unmittelbar drohender Vermögensschaden.
VwGH 14.4.2011, 2008/04/0065
§§ 320 Abs 1, 328 Abs 1 und Abs 2, 338 BVergG 2006
Die frustrierten Kosten der Angebotserstellung sind ein unmittelbar drohender Vermögensschaden.
VwGH 14.4.2011, 2008/04/0065