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Einstweilige Verfügung; aufschiebende Wirkung; Außerkrafttreten

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von F. Keschmannbbl 2011/147bbl 2011, 192 Heft 4 v. 1.8.2011

§ 329 Abs 4 BVergG 2006

Durch Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung tritt die bereits außer Kraft getretene einstweilige Verfügung nicht wieder in Kraft.

VwGH 10.1.2011, AW 2010/04/0046

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