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Ausbau eines Dachraumes; baubewilligungspflichtige Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2011/126bbl 2011, 178 Heft 4 v. 1.8.2011

§ 25 Abs 1 Z 3 lit b oö BauO 1994

§§ 11, 14 Abs 1 Z 1 und Abs 2, 17, 18 oö BauTG 1994

Der Ausbau eines Dachraumes zu Wohnzwecken kann einen Einfluss auf den Brandschutz und die gesundheitlichen oder hygienischen Verhältnisse haben und ist daher baubewilligungspflichtig.

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