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Privatrechtliche Vereinbarungen mit der Gemeinde zur Beseitigung von Umwidmungshindernissen

AufsätzeGeorg Eisenberger, Martina Steinederbbl 2011, 157 Heft 4 v. 1.8.2011

Zusammenfassung: Im Zuge der Erstellung oder Änderung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen werden die Kosten allfällig notwendiger Aufschließungsmaßnahmen oftmals von den Gemeinden auf die von Umwidmungen betroffenen Grundeigentümer überwälzt. Bisweilen wird die Durchführung einer Umwidmung von den Gemeinden vom Abschluss entsprechender privatrechtlicher Vereinbarungen abhängig gemacht. Im Folgenden wird analysiert, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen eine derartige Verknüpfung privatrechtlicher Vereinbarungen mit hoheitlichen Raumordnungsmaßnahmen zulässig ist.

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