§§ 914 ff ABGB
§§ 81, 106 BVergG 2006
Ist das Bau-Soll als Mindestanforderung für Alternativangebote festgelegt, so hat ein Alternativangebot jedenfalls den im Leistungsverzeichnis als Bau-Soll definierten Leistungsumfang abzudecken.
§§ 914 ff ABGB
§§ 81, 106 BVergG 2006
Ist das Bau-Soll als Mindestanforderung für Alternativangebote festgelegt, so hat ein Alternativangebot jedenfalls den im Leistungsverzeichnis als Bau-Soll definierten Leistungsumfang abzudecken.