§ 115 Abs 1 stmk VergG 1998
Für den Anspruch auf Ersatz der Kosten der Angebotsstellung und der durch die Teilnahme am Vergabeverfahren entstandenen Kosten kommt es auf ein schuldhaftes Verhalten der vergebenden Stelle nicht an.
OGH 17.11.2010, 6 Ob 208/10x