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Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch; mangelnde Passivlegitimation

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier- Schmolkebbl 2011/112bbl 2011, 147 Heft 3 v. 1.7.2011

§§ 364a, 482, 484, 497 ABGB

Ein Grundeigentümer, der zur Duldung einer Kanalanlage auf seinem Grund verpflichtet ist, haftet nicht für Schäden die auf die unzureichende Wartung der Kanalanlage durch den servitutsberechtigten Dritten zurückzuführen sind,

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