§§ 922, 924 ABGB
Bei ungeklärter Ursache eines erst nach der Übergabe aufscheinenden Mangels kann eine die Gewährleistungskläger treffende Beweislast nicht verschoben werden.
OGH 17.12.2010, 6 Ob 120/10f
§§ 922, 924 ABGB
Bei ungeklärter Ursache eines erst nach der Übergabe aufscheinenden Mangels kann eine die Gewährleistungskläger treffende Beweislast nicht verschoben werden.
OGH 17.12.2010, 6 Ob 120/10f