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Vorteilsausgleich im Gewährleistungsrecht

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier- Schmolkebbl 2011/106bbl 2011, 146 Heft 3 v. 1.7.2011

§§ 932, 1167, 1295 ABGB

Im Gewährleistungsrecht gilt die sogenannte Vorteilsausgleichung, die eine Beschränkung von Schadenersatzansprüchen auf den unter Berücksichtigung allfälliger Vorteile wirklich erlittenen Nachteil bezweckt, schon nach dem Wesen der Gewährleistung nicht.

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