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Keine Ausdehnung des Wohnrechts durch Aufnahme der pflegebedürftigen Schwiegermutter

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier- Schmolkebbl 2011/99bbl 2011, 141 Heft 3 v. 1.7.2011

§§ 504, 521 ABGB

Der Umfang eines Wohnungsgebrauchrechts ergibt sich aus den jeweiligen Bedürfnissen des Berechtigten. Dem Berechtigten soll die Befriedigung seines Wohnbedürfnisses auf eine Art gestattet werden, wie sie den üblichen Verhältnissen entspricht. Dazu zählt auch die Aufnahme der Mutter der eigenen Gattin zur Pflege.

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