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Parteistellung der Nachbarn; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Baumassendichte; Gleichheitssatz

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2011/82bbl 2011, 132 Heft 3 v. 1.7.2011

§ 25 Abs 3 und 4 tir BauO 2001

Art 7 B-VG

Bezüglich der Differenzierung zwischen subjektiv-öffentlichen Rechte eines engeren und weiteren Nachbarkreises (hier: mit Bezug auf einen 5m-Abstand) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

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