§ 125 BVergG 2006
Bei der vertieften Angebotsprüfung handelt es sich um eine Plausibilitätsprüfung, bei der die Kalkulation grob geprüft werden muss.
VwGH 5.11.2010, 2006/04/0245
§ 125 BVergG 2006
Bei der vertieften Angebotsprüfung handelt es sich um eine Plausibilitätsprüfung, bei der die Kalkulation grob geprüft werden muss.
VwGH 5.11.2010, 2006/04/0245