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Klaglosstellung; Pauschalgebühren; Gebührenersatz; Berichtigung der Ausschreibung

RechtsprechungVergaberechtBearbeitet von F. Keschmannbbl 2011/68bbl 2011, 101 Heft 2 v. 1.5.2011

§§ 22, 23 Abs 1 1.S oö VergRSG

§ 319 BVergG 2006

Auch bei teilweiser Klaglosstellung steht ein Gebührenersatz zu.

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