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Bebauungsplan; Parzellierung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2011/39bbl 2011, 78 Heft 2 v. 1.5.2011

§ 9 Abs 1 Z 6 sbg BauPolG

§ 32 sbg ROG 1998

Auf die Einhaltung der im Bebauungsplan vorgenommenen Aufteilung eines größeren Gebietes in Bauparzellen kommt Nachbarn kein subjektiv-öffentliches Recht zu.

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