Zusammenfassung: Durch das AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz (BGBl I Nr 91/2008) wurden in das ASVG Bestimmungen über eine Haftung für Sozialversicherungsbeiträge bei Beauftragung eines Unternehmens mit der Erbringung von Bauleistungen eingefügt. Der Gesetzgeber will mit Hilfe dieser Auftraggeberhaftung der systematischen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen durch "Schwindelfirmen" im Baubereich einen Riegel vorschieben. Unternehmen, die Bauleistungen nicht selbst erbringen, sondern weitergeben, sollen veranlasst werden, auf die Seriosität ihrer Auftragnehmer zu achten (ErläutRV 523 BlgNR 23. GP 2). Im folgenden Beitrag wird ein kurzer Überblick über diese Auftraggeberhaftung gegeben.