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Getrennte Vergabe; Gemeinsame Vergabe; Vergabe in Losen bei gleichartigen Leistungen

RechtsprechungVergaberechtBearbeitet von F. Keschmannbbl 2011/33bbl 2011, 43 Heft 1 v. 1.3.2011

§§ 13 Abs 4, 16 Abs 4, 30 Abs 2 Z 4, 38 Abs 3 BVergG

Dienstleistungen des gleichen Fachgebietes, die in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, sind für die Auftragswertberechnung zusammenzurechnen und bilden ein einheitliches Vergabevorhaben.

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