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Einstweilige Verfügung; gelindeste Maßnahme; Untersagung der Verhandlungsführung

RechtsprechungVergaberechtBearbeitet von F. Keschmannbbl 2010/198bbl 2010, 253 Heft 6 v. 22.12.2010

§§ 328 Abs 1, 329 Abs 1, 2 und 3 BVergG 2006

Bei Erlassung der einstweiligen Verfügung ist die gelindeste noch zum Ziel führende Maßnahme anzuordnen.

BVA 12.8.2010, N/0066-BVA/04/2010-EV5

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