§§ 29 Abs 2 Z 2, 320 Abs 1 Z 2 BVergG 2006
Bei identen kommerziellen Ausschreibungsbedingungen aber unterschiedlichen Leistungsverzeichnissen liegt keine Verfahrensidentität vor, sondern werden jeweils gesonderte Vergabeverfahren mit jeweils nur einem Bieter über jeweils unterschiedliche Leistungsgegenstände geführt.