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Ersitzung des Eigentums an einem Weg

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2010/193bbl 2010, 251 Heft 6 v. 22.12.2010

§§ 312, 1460 ABGB

Für die Ersitzung des Eigentumsrechts an einem Weg ist dessen Absperrung oder entsprechende Bezeichnung erforderlich, sodass andere von dessen Benützung ausgeschlossen oder doch darauf hingewiesen werden, dass sie diesen nur mit Zustimmung durch den Berechtigten benützen.

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