Nutzungskonflikte zwischen Tierhaltungsbetrieben und der Wohnbevölkerung sind längst keine neuen Phänomene mehr, sondern belasten das gemeindliche Gefüge schon seit geraumer Zeit. Die Gründe hiefür sind freilich mannigfaltig. Sie lassen sich am Fehlen geeigneter (bau-)gesetzlicher Regelungen und an einer bisher zum Teil wenig vorausschauenden (Raum-)Planungspolitik der Gemeinden ebenso dingfest machen wie an schlichten Vollzugsdefiziten. Der Höhepunkt der Auseinandersetzung ist jedoch keineswegs erreicht. Vor allem der landwirtschaftliche Konzentrationsprozess in Form der Intensivtierhaltung, der in Österreich gerade erst an Fahrt aufnimmt, heizt eine derartige konfliktäre Entwicklung noch zusätzlich an. Dieser versucht in jüngster Zeit der stmk Landesgesetzgeber mit Hilfe entsprechender normativer Vorkehrungen sowohl auf raumordnungs- als auch auf baurechtlicher Ebene engagiert entgegenzuwirken.