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Gewerbliche Betriebsanlagen; Immissionsschutz; zulässige Betriebstype; Grundwasserhaushalt; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/146bbl 2010, 195 Heft 5 v. 4.10.2010

§ 31 Abs 4 und Abs 6 oö BauO 1994

§ 74 Abs 2 GewO

Die Einwendung des Nachbarn, durch die mit einer gewerblichen Betriebsanlage (hier: Erweiterung eines Lagerplatzes) verbundenen Lärm- und Staubentwicklungen in seinen rechtlichen Interessen beeinträchtigt zu werden, stellt keine Einwendung bezüglich "der Zulässigkeit der Betriebstype in der gegebenen Widmungskategorie" (§ 31 Abs 6 oö BauO) dar.

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