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Verbesserung unter erschwerten Bedingungen; keine Aufklärungspflicht des Werkbestellers

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2010/133bbl 2010, 165 Heft 4 v. 2.8.2010

§§ 933a Abs 2, 1157, 1169, 1295 ff ABGB

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