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Keine Mietzinsreduktion bei Änderung der Wohnumgebung

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2010/128bbl 2010, 161 Heft 4 v. 2.8.2010

§§ 364 Abs 3, 1096 Abs 1 ABGB

Der Mieter hat mangels ausdrücklicher Vereinbarung keinen Anspruch auf Mietzinsreduktion, wenn sich die Umgebung seines Bestandobjekts durch Bauführungen an Nachbarhäusern ändert.

Nur ungewöhnliche Folgen einer Bauführung mit denen nach den Erfahrungen des täglichen Lebens im Einzelfall nicht gerechnet werden braucht, können eine derart wesentliche und ortsunübliche Beeinträchtigung einer Wohnung darstellen, dass sie nicht mehr zur Gänze als durchschnittlich brauchbar anzusehen ist.

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