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Nichtbestellung eines Baustellenkoordinators; keine Haftung des Werkunternehmers

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2010/127bbl 2010, 161 Heft 4 v. 2.8.2010

§§ 1 ff BauKG

Bestellt der Bauherr keinen Baustellenkoordinator, trägt er selbst die Verantwortung, wenn ein Arbeitnehmer infolge fehlender Sicherheitsvorkehrungen zu Schaden kommt und haftet wegen Schutzgesetzverletzung gemäß § 1311.

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