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Eigentümer-Baurecht

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2010/124bbl 2010, 160 Heft 4 v. 2.8.2010

§§ 1, 8, 9 BauRG

Durch Vereinigung von Baurecht und Eigentum in einer Hand entsteht ein Eigentümer-Baurecht. Erlischt das Baurecht, fällt das Bauwerk an den Grundeigentümer.

OGH 23.2.2010, 4 Ob 5/10d

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