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Klimaanlage; Änderung der äußeren Gestaltung des Gebäudes; baubewilligungspflichtige Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/119bbl 2010, 157 Heft 4 v. 2.8.2010

§§ 60 Abs 1 lit c, 62 wr BauO

Die Errichtung einer Klimaanlage auf dem Dach führt zu einer Änderung der äußeren Gestaltung des Gebäudes und ist daher baubewilligungspflichtig.

VwGH 23.2.2010, 2009/05/0251

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