§ 6 Abs 3 wr BauO
Ein zweigeschoßiger Bau mit einer Gesamtnutzfläche von 51 m2 (hier: Abstell-, Geräteraum) ist kein Bau kleineren Umfanges.
VwGH 23.2.2010, 2008/05/0176
§ 6 Abs 3 wr BauO
Ein zweigeschoßiger Bau mit einer Gesamtnutzfläche von 51 m2 (hier: Abstell-, Geräteraum) ist kein Bau kleineren Umfanges.
VwGH 23.2.2010, 2008/05/0176