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Geschäftshaus; Verkaufsflächen; Warenangebot; wesentliche Veränderung der Verwendung; baubewilligungspflichtige Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/116bbl 2010, 156 Heft 4 v. 2.8.2010

§§ 2 lit p, 18 Abs 1 lit b vlbg BauG 2001

Wird die bewilligte Verwendung einer Geschäftseinheit nicht eingehalten (hier: Verkauf von zentrumsrelevanten statt autoaffinen Waren), liegt eine wesentliche Veränderung der Verwendung vor, die baubewilligungspflichtig ist.

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