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Universitätsgebäude; kein bundeseigenes Gebäude; zuständige Baubehörde; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Immissionsschutz

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/115bbl 2010, 156 Heft 4 v. 2.8.2010

§ 52 Abs 2 tir BauO 2001

Art 15 Abs 5 1.Satz B-VG

Ein (hier: Universitäts-) Gebäude im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft ist kein "bundeseigenes" Gebäude.

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