§ 31 Abs 1 oö BauO 1994
§ 2 Z 2 oö BauTG 1994
Ist der Zufahrtsweg von der öffentlichen Verkehrsfläche Projektsbestandteil des als Einheit zu beurteilenden Vorhabens (hier: Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes mit Buschenschank), handelt es sich auch beim Grundstück mit der projektierten Zufahrt um ein zu "bebauendes Grundstück" (iSd § 31 Abs 1 Z 2 oö BauO 1994).