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Einstweilige Verfügung; Interessenabwägung; körperliche Sicherheit

RechtsprechungVergaberechtBearbeitet von F. Keschmannbbl 2010/102bbl 2010, 127 Heft 3 v. 12.7.2010

§§ 326, 329 BVergG 2006

Bei Erlassung der einstweiligen Verfügung ergeht die Interessenabwägung nur dann zu Lasten des Bieters, wenn der Schutz der körperlichen Sicherheit akut gefährdet ist.

BVA 26.11.2009, N/0115-BVA/12/2009-EV7

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