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Nachbarbegriff; Fruchtgenussberechtigter; keine Parteistellung

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/47bbl 2010, 70 Heft 2 v. 28.4.2010

§ 134 Abs 3 wr BauO

§§ 353 f, 509 ABGB

Einem benachbarten Fruchtgenussberechtigten kommt keine Parteistellung im Baubewilligungsverfahren zu.

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