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Gartenmauer; Baugrenzlinie; Mindestabstandsflächen

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/46bbl 2010, 69 Heft 2 v. 28.4.2010

§ 6 Abs 1 und 3 lit c tir BauO 2001

Die Errichtung einer 6 m hohen Gartenmauer unmittelbar an der Baugrenzlinie (hier: entlang der gemeinsamen Grundgrenze) ist zulässig.

VwGH 21.10.2009, 2009/06/0164

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