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Bebauungsplan; Festlegung der Bauplatzgröße

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/45bbl 2010, 69 Heft 2 v. 28.4.2010

§ 55 Abs 1 und 2 tir ROG 2001

Zwar entbindet der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung zur Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes; das bedeutet aber nicht, dass der Verordnungsgeber nicht solche Pläne erlassen darf.

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